Rat und Tat

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie in einer Notsituation wünschen, in der Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu bekunden.

Möchten Sie lebenserhaltende Maßnahmen oder lehnen Sie diese grundsätzlich ab?

Wie soll man mit Ihnen im Koma verfahren?

Wollen Sie bestimmte Medikamente auf gar keinen Fall, andere hingegen schon?

Sie können Ihre Wünsche selbst verfassen oder nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt. Auch können Sie festlegen, wer diese Wünsche für Sie vertreten und durchsetzen soll.

Wichtig ist, dass Sie eigenhändig unterschreiben.

 

Formular zur Vorsorgevollmacht beim Bundesministerium der Justiz: www.bmj.de

Ziegelei 2
49774 Holte-Lastrup

Tel. 05964 / 93 43 53

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